Einwohnermeldeamt Auskunft Groß wittensee

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Einwohnermeldeamt24 Groß wittensee
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Groß wittensee - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Welche Voraussetzungen müssen für eine Personensuche erfüllt sein?

Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Für eine einfache Melderegisterauskunft:

    • Angabe des vollständigen Namens der gesuchten Person
    • Bei häufigen Namen: zusätzliche Identifizierungsmerkmale (z.B. ungefähres Alter, frühere Wohnorte)
    • Zahlung der Verwaltungsgebühr
  2. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Alle Voraussetzungen der einfachen Auskunft
    • Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. rechtliche oder wirtschaftliche Gründe)
    • Detaillierte Begründung des Auskunftsersuchens
  3. Allgemeine Voraussetzungen:

    • Die gesuchte Person darf keine Auskunftssperre eingerichtet haben
    • Die Daten müssen im Melderegister vorhanden und aktuell sein
    • Der Antragsteller muss seine eigene Identität nachweisen
Muss ich mein Visum beim Einwohnermeldeamt vorlegen?
  • Für EU-Bürger: In der Regel nicht erforderlich.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Ja, Sie müssen in der Regel Ihr Visum oder Ihren Aufenthaltstitel vorlegen.
  • Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente mitzubringen, um den Anmeldeprozess zu erleichtern.
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Eine Abmeldung ist erforderlich:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Kann ich meine Adresse auch aus dem Ausland beim Einwohnermeldeamt ändern?
Ja, Sie können Ihre Adresse auch aus dem Ausland ändern. Kontaktieren Sie dafür das zuständige Einwohnermeldeamt per E-Mail oder Post. In einigen Fällen ist auch eine Online-Änderung möglich. Beachten Sie, dass Sie möglicherweise beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente einreichen müssen.
Einwohnermeldeamt Groß Wittensee

Groß Wittensee ist eine Gemeinde im Amt Hüttener Berge im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
BundeslandSchleswig-Holstein
KreisRendsburg-Eckernförde
Einwohner1322 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl24361
Vorwahl04356
Mühlenstraße 8, 24361 Groß Wittensee
Mühlenstraße 8, 24361 Groß Wittensee 24361 DE
OrtsteileBeimArmenhaus, Belfort, Börm, Brandenhorst, Brandkuhle, Damendorfermoor, Damm, Eckerkoppel, Eksal, Felsenrade, Frenrade, Großgehege, Haberkoppel, Hoheluft, Jürgensrade, Kirchhorst, Kleinkirchhorst, Langhorst, Langstücken, Lehkrug, Lehmsiek, Magarn, Moorwiese, Neubrück, Papenwohld, Petersburg, Quellental, Schanze, Schlotendoor, Seefliegerhorst, Söhr, Spann, Stillbek, Timmermiß, Wittenseeholz, Wohldmaas

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Über diese Meldung kann eine Auskunft beantragt werden, die sogenannte Meldeauskunft. Im Rahmen dieser Auskunft teilt das örtliche Meldeamt mit, an welcher Adresse im Ort die Person aktuell registriert ist.